Herzlich willkommen!
Hohe Qualität und schnelle Bearbeitung sind für uns selbstverständlich. Wir würden uns sehr freuen, Sie in unserer Kanzlei begrüßen zu dürfen!
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Leistungen
Leistungen
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Im Immobilienrecht unterstützen wir Sie gerne bei der Vorbereitung, Beurkundung und Abwicklung von:
Grundstücks- und Wohnungskaufverträgen
Grundstücksübertragungsverträgen im Wege von Schenkungen
Bauträgerverträgen und Teilungserklärungen
Bestellung von Grundschulden, Hypotheken, Dienstbarkeiten und Vorkaufsrechten
Begründung von Erbbaurechten und die Bildung von Wohnungseigentum
Im Erbrecht sind wir gerne umfangreich für Sie tätig. Es werden unter anderem folgende Leistungen angeboten:
Wir beurkunden gerne Ihre Wünsche und Vorstellungen bezüglich letztwilliger Verfügungen in der Form von Testamenten, gemeinschaftlichen Testamenten von Ehegatten bzw. von eingetragenen Lebensgemeinschaften sowie Erbverträgen.
Für die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften arbeiten wir gerne für Sie einen Erbauseinandersetzungsvertrag aus.
Wenn der Erblasser kein notarielles Testament errrichtet hat, Sie aber für Banken, Grundbuchämter oder ähnliche Stellen einen Nachweis Ihrer Erbenstellung benötigen können Sie gerne über uns einen Erbschein beantragen.
Wenn Sie nicht erben möchten können Sie eine Erbausschlagung bei uns beurkunden lassen.
Auf dem Gebiet des Familienrechts sind wir umfangreich für Sie tätig. Es werden unter anderem folgende Leistung angeboten:
Wir besprechen gerne mit Ihnen Ihre Wünsche und Vorstellungen bezüglich eherechtlicher Gestaltungen des Güterstandes (der modifizierten Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung und Gütergemeinschaft), Regelungen zum Versorgungsausgleich und (nachehelichen) Unterhalt.
Wir entwerfen und beurkunden für Sie insbesondere Eheverträge, Lebenspartnerschaftsverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Vermögensübertragungen unter Ehegatten und Lebenspartnern mit steuerrechtlicher Optimierung.
Auf dem Gebiet der Adoption von minderjährigen und volljährigen Personen beurkenden wir Ihre Erklärungen und stellen für Sie Äntrage auf Annahme beim zuständigen Familiengericht.
Auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts sind wir umfangreich für Sie tätig. Es werden unter anderem folgende Leistungen angeboten:
Wir besprechen gerne mit Ihnen Ihre Wünsche und Vorstellungen bezüglich Ihrer Unternehmensgründung, z.B. in Form einer Personengesellschaft als GbR-Gesellschaft, oHG, KG, GmbH & Co. KG oder Partnerschaftsgesellschaft bzw. als Kapitalgesellschaft in Form einer GmbH, AG oder KGaA.
Nach der Gründung von Gesellschaften erstellen wir gerne Entwürfe für die Anmeldung beim Handelsregister wie u.a. die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Prokuristen, Vorstand und Aufsichtsrat.
Wir beurkunden Verträge von Geschäftsanteilskäufen, Beschlüsse von Kapitalerhöhungen, Liquidationen von Gesellschaften sowie Umwandlungen in andere Rechtsformen. Weiter beurkunden wir die Abhaltung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen.
Für viele Menschen besteht der Bedarf der Errichtung einer Vorsorgevollmacht nebst Patienten- und Betreuungsverfügung.
Mit einer Vorsorgevollmacht kann der Vollmachtgeber eine oder mehrere Vertrauenspersonen für den Fall einer Geschäfts- und Einwilligungsunfähigkeit für bestimmte festgelegte Bereiche bevollmächtigen. Hierunter fallen unter anderem die der Gesundheits- und der Vermögensvorsorge.
Im Wege von Grundstückskaufverträgen kommt es nicht selten vor, dass nicht alle Beteiligten aufgrund örtlicher und/oder zeitlicher Einschränkungen an einem Beurkundungstermin teilnehmen können.
In einer solchen Konstellation können wir gerne für Sie vorab notarielle Vollmachten vorbereiten sowie nachträgliche Genehmigungserklärungen anfertigen und beglaubigen.
Für Bewerbungen bei Arbeitgebern oder zur Vorlage bei Behörden werden vielfach beglaubigte Abschriften von Dokumenten benötigt. Wir erstellen für Sie gerne beglaubigte Abschriften Ihrer Dokumente.
Im Immobilienrecht unterstützen wir Sie gerne bei der Vorbereitung, Beurkundung und Abwicklung von:
Grundstücks- und Wohnungskaufverträgen
Grundstücksübertragungsverträgen im Wege von Schenkungen
Bauträgerverträgen und Teilungserklärungen
Bestellung von Grundschulden, Hypotheken, Dienstbarkeiten und Vorkaufsrechten
Begründung von Erbbaurechten und die Bildung von Wohnungseigentum
Im Erbrecht sind wir gerne umfangreich für Sie tätig. Es werden unter anderem folgende Leistungen angeboten:
Wir beurkunden gerne Ihre Wünsche und Vorstellungen bezüglich letztwilliger Verfügungen in der Form von Testamenten,
gemeinschaftlichen Testamenten von Ehegatten bzw. von eingetragenen Lebensgemeinschaften sowie Erbverträgen.
Für die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften arbeiten wir gerne für Sie einen Erbauseinandersetzungsvertrag aus.
Wenn der Erblasser kein notarielles Testament errrichtet hat, Sie aber für Banken, Grundbuchämter oder ähnliche Stellen einen Nachweis Ihrer Erbenstellung benötigen können Sie gerne über uns einen Erbschein beantragen.
Wenn Sie nicht erben möchten können Sie eine Erbausschlagung bei uns beurkunden lassen.
Auf dem Gebiet des Familienrechts sind wir umfangreich für Sie tätig. Es werden unter anderem folgende Leistung angeboten:
Wir besprechen gerne mit Ihnen Ihre Wünsche und Vorstellungen bezüglich eherechtlicher Gestaltungen des Güterstandes (modifizierte Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung und Gütergemeinschaft), Regelungen zum Versorgungsausgleich und (nachehelichen) Unterhalt.
Wir entwerfen und beurkunden für Sie insbesondere Eheverträge, Lebenspartnerschaftsverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Vermögensübertragungen unter Ehegatten und Lebenspartnern mit steuerrechtlicher Optimierung.
Auf dem Gebiet der Adoption von minderjährigen und volljährigen Personen beurkenden wir Ihre Erklärungen und stellen für Sie Äntrage auf Annahme beim zuständigen Familiengericht.
Auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts sind wir umfangreich für Sie tätig. Es werden unter anderem folgende Leistungen angeboten:
Wir besprechen gerne mit Ihnen Ihre Wünsche und Vorstellungen bezüglich Ihrer Unternehmensgründung, z.B. in Form einer Personengesellschaft als GbR-Gesellschaft, oHG, KG, GmbH & Co. KG oder Partnerschaftsgesellschaft bzw. als Kapitalgesellschaft in Form einer GmbH, AG oder KGaA.
Nach der Gründung von Gesellschaften erstellen wir gerne Entwürfe für die Anmeldung beim Handelsregister wie u.a. die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Prokuristen, Vorstand und Aufsichtsrat.
Wir beurkunden Verträge von Geschäftsanteilskäufen, Beschlüsse von Kapitalerhöhungen, Liquidationen von Gesellschaften sowie Umwandlungen in andere Rechtsformen. Weiter beurkunden wir die Abhaltung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen.
Für viele Menschen besteht der Bedarf der Errichtung einer Vorsorgevollmacht nebst Patienten- und Betreuungsverfügung.
Mit einer Vorsorgevollmacht kann der Vollmachtgeber eine oder mehrere Vertrauens-personen für den Fall einer Geschäfts- und Einwilligungsunfähigkeit für bestimmte festgelegte Bereiche bevollmächtigen. Hierunter fallen unter anderem die der Gesundheits- die Vermögensvorsorge.
Im Wege von Grundstückskaufverträgen kommt nicht selten vor, dass nicht alle Beteiligten aufgrund örtlicher und/oder zeitlicher Einschränkungen an einen Beurkundungstermin teilnehmen können.
In einer solchen Konstellation können wir gerne für Sie vorab notarielle Vollmachten vorbereiten sowie nachträgliche Genehmigungserklärungen beglaubigen.
Für Bewerbungen bei Arbeitgebern oder zur Vorlage bei Behörden werden vielfach beglaubigte Abschriften von Dokumenten benötigt. Wir erstellen für Sie gerne beglaubigte Abschriften Ihrer Dokumente.
Kanzlei
Kanzlei
Notar
Notar
Herr Seipel absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften in Gießen und Frankfurt am Main. Im Wege eines Stipendiums des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) studierte er für einen Zeitraum von zwei Semestern Rechtswissenschaften in portugiesischer Sprache an der Universidade Federal do Rio Grande do Sul (UFRGS) in Porto Alegre, Rio Grande do Sul, Brasilien. Das Referendariat absolvierte er beim OLG Frankfurt am Main. Als Rechtsanwalt ist er seit 2017 zugelassen. 2021 wurde er für den Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zum Notar ernannt. Neben der deutschen Sprache verfügt er über verhandlungssichere Kenntnisse in Englisch und Portugiesisch.
Herr Seipel absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften in Gießen und Frankfurt am Main. Im Wege eines Stipendiums des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) studierte er für einen Zeitraum von zwei Semestern Rechtswissenschaften in portugiesischer Sprache an der Universidade Federal do Rio Grande do Sul (UFRGS) in Porto Alegre, Rio Grande do Sul, Brasilien. Das Referendariat absolvierte er beim OLG Frankfurt am Main. Als Rechtsanwalt ist er seit 2017 zugelassen. 2021 wurde er für den Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zum Notar ernannt. Neben der deutschen Sprache verfügt er über verhandlungssichere Kenntnisse in Englisch und Portugiesisch.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung, Beurkundung und Abwicklung von:
Grundstücks- und Wohnungskaufverträgen
Grundstücksübertragungsverträgen im Wege von Schenkungen
Bauträgerverträgen und Teilungserklärungen
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Begründung von Erbbaurechten und die Bildung von Wohnungseigentum
Im Erbrecht sind wir gerne umfangreich für Sie tätig. Es werden unter anderem folgende Leistungen angeboten:
Wir beurkunden gerne Ihre Wünsche und Vorstellungen bezüglich letztwilliger Verfügungen in der Form von Testamenten,
gemeinschaftlichen Testamenten von Ehegatten bzw. von eingetragenen Lebensgemeinschaften sowie Erbverträgen.
Für die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften arbeiten wir gerne für Sie einen Erbauseinandersetzungsvertrag aus.
Wenn der Erblasser kein notarielles Testament errrichtet hat, Sie aber für Banken, Grundbuchämter oder ähnliche Stellen einen Nachweis Ihrer Erbenstellung benötigen können Sie gerne über uns einen Erbschein beantragen.
Wenn Sie nicht erben möchten können Sie eine Erbausschlagung bei uns beurkunden lassen.
Auf dem Gebiet des Familienrechts sind wir umfangreich für Sie tätig. Es werden unter anderem folgende Leistung angeboten:
Wir besprechen gerne mit Ihnen Ihre Wünsche und Vorstellungen bezüglich eherechtlicher Gestaltungen des Güterstandes (modifizierte Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung und Gütergemeinschaft), Regelungen zum Versorgungsausgleich und (nachehelichen) Unterhalt.
Wir entwerfen und beurkunden für Sie insbesondere Eheverträge, Lebenspartnerschaftsverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Vermögensübertragungen unter Ehegatten und Lebenspartnern mit steuerrechtlicher Optimierung.
Auf dem Gebiet der Adoption von minderjährigen und volljährigen Personen beurkenden wir Ihre Erklärungen und stellen für Sie Äntrage auf Annahme beim zuständigen Familiengericht.
Auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts sind wir umfangreich für Sie tätig. Es werden unter anderem folgende Leistungen angeboten:
Wir besprechen gerne mit Ihnen Ihre Wünsche und Vorstellungen bezüglich Ihrer Unternehmensgründung, z.B. in Form einer Personengesellschaft als GbR-Gesellschaft, oHG, KG, GmbH & Co. KG oder Partnerschaftsgesellschaft bzw. als Kapitalgesellschaft in Form einer GmbH, AG oder KGaA.
Nach der Gründung von Gesellschaften erstellen wir gerne Entwürfe für die Anmeldung beim Handelsregister wie u.a. die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Prokuristen, Vorstand und Aufsichtsrat.
Wir beurkunden Verträge von Geschäftsanteilskäufen, Beschlüsse von Kapitalerhöhungen, Liquidationen von Gesellschaften sowie Umwandlungen in andere Rechtsformen. Weiter beurkunden wir die Abhaltung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen.
Für viele Menschen besteht der Bedarf der Errichtung einer Vorsorgevollmacht nebst Patienten- und Betreuungsverfügung.
Mit einer Vorsorgevollmacht kann der Vollmachtgeber eine oder mehrere Vertrauens-personen für den Fall einer Geschäfts- und Einwilligungsunfähigkeit für bestimmte festgelegte Bereiche bevollmächtigen. Hierunter fallen unter anderem die der Gesundheits- die Vermögensvorsorge.
Im Wege von Grundstückskaufverträgen kommt es nicht selten vor, dass nicht alle Beteiligten aufgrund örtlicher und/oder zeitlicher Einschränkungen an einem Beurkundungstermin teilnehmen können.
In einer solchen Konstellation können wir gerne für Sie vorab notarielle Vollmachten vorbereiten sowie nachträgliche Genehmigungserklärungen anfertigen und beglaubigen.
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Persönlichkeiten und Biographien
Kanzlei
Notar
Andre Seipel - Rechtsanwalt und Notar
Andre Seipel absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften in Gießen und Frankfurt am Main.
Im Wege eines Stipendiums des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) studierte er für einen Zeitraum von zwei Semestern Rechtswissenschaften in portugiesischer Sprache an der Universidade Federal do Rio Grande do Sul (UFRGS) in Porto Alegre, Rio Grande do Sul, Brasilien.
Das Referendariat absolvierte er beim OLG Frankfurt am Main. Als Rechtsanwalt ist er seit 2017 zugelassen.
2021 wurde er für den Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zum Notar ernannt.
Neben der deutschen Sprache verfügt er über verhandlungssichere Kenntnisse in Englisch und Portugiesisch.
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Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kanzleiteam
SEIPEL & JILKE
Am Untertor 6
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