Für Gesellschafter- und Hauptversammlungen werden vielfach entsprechende Stimmvollmachten benötigt, welche wir gerne für Sie vorbereiten.
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Für die Vererbung von Anteilen an Gesellschaften gelten zu beachtende Sonderregeln. In vielen Unternehmen stellt sich die Frage, ob die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters fortgeführt wird oder ob sie mit dem Tod eines Gesellschafters insgesamt endet.
Soweit der jeweilige Gesellschaftsvertrag hierzu keine Regelungen enthält (sog. Fortführungsklauseln) gelten die gesetzlichen Regelungen, die je nach Gesellschaftstyp abweichend ausgestaltet sind.
Für die Vererbung von Anteilen an Gesellschaften gelten zu beachtende Sonderregeln. In vielen Unternehmen stellt sich die Frage, ob die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters fortgeführt wird oder ob sie mit dem Tod eines Gesellschafters insgesamt endet.
Soweit der jeweilige Gesellschaftsvertrag hierzu keine Regelungen enthält (sog. Fortführungsklauseln) gelten die gesetzlichen Regelungen, die je nach Gesellschaftstyp abweichend ausgestaltet sind.
Für die Vererbung von Anteilen an Gesellschaften gelten zu beachtende Sonderregeln. In vielen Unternehmen stellt sich die Frage, ob die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters fortgeführt wird oder ob sie mit dem Tod eines Gesellschafters insgesamt endet.
Soweit der jeweilige Gesellschaftsvertrag hierzu keine Regelungen enthält (sog. Fortführungsklauseln) gelten die gesetzlichen Regelungen, die je nach Gesellschaftstyp abweichend ausgestaltet sind.