Mit einer Vorsorgevollmacht kann der Vollmachtgeber eine oder mehrere Vertrauenspersonen für den Fall seiner Geschäfts- und Einwilligungsunfähigkeit für bestimmte festgelegte Bereiche bevollmächtigen.
Hierunter fallen unter anderem die der Gesundheits- und die Vermögensvorsorge.
Mit einer Patientenverfügung kann ein einwilligungsfähiger Volljähriger schriftlich für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit festlegen, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt.
Besteht ebenfalls eine Vorsorgevollmacht, können die Bevollmächtigten überprüfen, ob die getroffenen Festlegungen auf die aktuelle Behandlung- und Lebenssituation zutrifft.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Mit einer Vorsorgevollmacht kann der Vollmachtgeber eine oder mehrere Vertrauenspersonen für den Fall seiner Geschäftsunfähigkeit und Einwilligungsunfähigkeit für bestimmte festgelegte Bereiche bevollmächtigen.
Hierunter fallen unter anderem die der Gesundheitsvorsorge und die Vermögensvorsorge.
Mit einer Patientenverfügung kann ein einwilligungsfähiger Volljähriger schriftlich für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit festlegen, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt.
Besteht ebenfalls eine Vorsorgevollmacht, können die Bevollmächtigten überprüfen, ob die getroffenen Festlegungen auf die aktuelle Behandlung- und Lebenssituation zutrifft.
Nachträgliche Genehmigung und Unterschriftsbeglaubigung
Im Wege von Grundstückskaufverträgen kommt es nicht selten vor, dass nicht alle Beteiligten aufgrund örtlicher und/oder zeitlicher Einschränkungen an einem Beurkundungstermin teilnehmen können.
In einer solchen Konstellation können wir gerne für Sie vorab notarielle Vollmachten vorbereiten sowie nachträgliche Genehmigungserklärungen anfertigen und beglaubigen.
Für Bewerbungen bei Arbeitgebern oder zur Vorlage bei Behörden werden vielfach beglaubigte Abschriften von Dokumenten benötigt. Wir erstellen für Sie gerne beglaubigte Abschriften Ihrer Dokumente.
Nachträgliche Genehmigung und Unterschriftsbeglaubigung
Im Wege von Grundstückskaufverträgen kommt es nicht selten vor, dass nicht alle Beteiligten aufgrund örtlicher und/oder zeitlicher Einschränkungen an einem Beurkundungstermin teilnehmen können.
In einer solchen Konstellation können wir gerne für Sie vorab notarielle Vollmachten vorbereiten sowie nachträgliche Genehmigungserklärungen anfertigen und beglaubigen.
Für Bewerbungen bei Arbeitgebern oder zur Vorlage bei Behörden werden vielfach beglaubigte Abschriften von Dokumenten benötigt. Wir erstellen für Sie gerne beglaubigte Abschriften Ihrer Dokumente.