Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Mit einer Vorsorgevollmacht kann der Vollmachtgeber eine oder mehrere Vertrauenspersonen für den Fall seiner Geschäfts- und Einwilligungsunfähigkeit für bestimmte festgelegte Bereiche bevollmächtigen.
Hierunter fallen unter anderem die der Gesundheits- und die Vermögensvorsorge.
Mit einer Patientenverfügung kann ein einwilligungsfähiger Volljähriger schriftlich für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit festlegen, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt.
Besteht ebenfalls eine Vorsorgevollmacht, können die Bevollmächtigten überprüfen, ob die getroffenen Festlegungen auf die aktuelle Behandlung- und Lebenssituation zutrifft.