Testament, Erbvertrag, Erbauseinandersetzung, Erbauschein, Erbausschlagung und notarielles Nachlassverzeichnis

Wir beurkunden gerne Ihre Wünsche und Vorstellungen bezüglich letztwilliger Verfügungen in der Form von Testamenten, gemeinschaftlichen Testamenten von Ehegatten bzw. von eingetragenen Lebensgemeinschaften sowie Erbverträgen. 


Für die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften arbeiten wir gerne für Sie einen Erbauseinandersetzungsvertrag aus.

Testament, Erbvertrag, Erbauseinandersetzung, Erbauschein, Erbausschlagung und notarielles Nachlassverzeichnis

Wir beurkunden gerne Ihre Wünsche und Vorstellungen bezüglich letztwilliger Verfügungen in der Form von Testamenten, gemeinschaftlichen Testamenten von Ehegatten bzw. von eingetragenen Lebensgemeinschaften sowie Erbverträgen. 

Testament, Erbvertrag, Erbauseinandersetzung, Erbauschein, Erbausschlagung und notarielles Nachlassverzeichnis

Für die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften arbeiten wir gerne für Sie einen Erbauseinandersetzungsvertrag aus.

Wenn der Erblasser kein notarielles Testament errrichtet hat, Sie aber für Banken, Grundbuchämter oder ähnliche Stellen einen Nachweis Ihrer Erbenstellung benötigen können Sie gerne über uns einen Erbschein beantragen. 


Wenn Sie nicht erben möchten können Sie eine Erbausschlagung bei uns beurkunden lassen.


Sie sind Erbe und wurden von den Pflichtteilsberechtigten aufgefordert, zum Nachweis des Bestands der Erbschaft ein notarielles Nachlassverzeichnis vorzulegen? Gerne erstellen wir in Zusammenarbeit mit Ihnen ein notarielles Nachlassverzeichnis.

Wenn der Erblasser kein notarielles Testament errrichtet hat, Sie aber für Banken, Grundbuchämter oder ähnliche Stellen einen Nachweis Ihrer Erbenstellung benötigen können Sie gerne über uns einen Erbschein beantragen. 


Wenn Sie nicht erben möchten können Sie eine Erbausschlagung bei uns beurkunden lassen.


Sie sind Erbe und wurden von den Pflichtteilsberechtigten aufgefordert, zum Nachweis des Bestands der Erbschaft ein notarielles Nachlassverzeichnis vorzulegen? Gerne erstellen wir in Zusammenarbeit mit Ihnen ein notarielles Nachlassverzeichnis.

Wir beurkunden gerne Ihre Wünsche und Vorstellungen bezüglich letztwilliger Verfügungen in der Form von Testamenten, gemeinschaftlichen Testamenten von Ehegatten bzw. von eingetragenen Lebensgemeinschaften sowie Erbverträgen. 


Für die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften arbeiten wir gerne für Sie einen Erbauseinandersetzungsvertrag aus.

Wenn der Erblasser kein notarielles Testament errrichtet hat, Sie aber für Banken, Grundbuchämter oder ähnliche Stellen einen Nachweis Ihrer Erbenstellung benötigen können Sie gerne über uns einen Erbschein beantragen.


Wenn Sie nicht erben möchten können Sie eine Erbausschlagung bei uns beurkunden lassen.


Sie sind Erbe und wurden von den Pflichtteilsberechtigten aufgefordert, zum Nachweis des Bestands der Erbschaft ein notarielles Nachlassverzeichnis vorzulegen? Gerne erstellen wir in Zusammenarbeit mit Ihnen ein notarielles Nachlassverzeichnis.

Steuerrechtlich optimierte Gestaltung, Unternehmertestament sowie Erb- und Pflichtteilverzicht

Im Wege der vorweggenommenen Erbfolge werden regelmäßig einzelnen oder mehreren Abkömmlingen im Hinblick auf eine steuerrechtlich optimierte Gestaltung  im Vorfeld größere Schenkungen von Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen gemacht, welche dann auf die Erb- und Pflichtteile angerechnet werden sollen.  Hierbei können auch Erb- und Pflichtteilverzicht relevant werden.


Speziell im Hinblick auf Erblasser, welche Unternehmen oder Gesellschaftsbeteiligungen vererben möchten, werden Gestaltungen relevant, in welchen gesellschaftsrechtliche Regelungen im Auge behalten werden müssen. Nur bei einer Abstimmung von gesellschaftsrechtlichen Regelungen mit dem Erbrecht können ungewollte Rechtswirkungen vermieden werden. Für diesen Bereich bieten sich individuell ausgearbeitete Unternehmensnachfolgeverträge, Unternehmertestamente und Gestaltungen des Familienpools an.

Steuerrechtlich optimierte Gestaltung, Unternehmertestament sowie Erb- und Pflichtteilverzicht

Im Wege der vorweggenommenen Erbfolge werden regelmäßig einzelnen oder mehreren Abkömmlingen im Hinblick auf eine steuerrechtlich optimierte Gestaltung  im Vorfeld größere Schenkungen von Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen gemacht, welche dann auf die Erb- und Pflichtteile angerechnet werden sollen.  Hierbei können auch Erb- und Pflichtteilverzicht relevant werden.


Speziell im Hinblick auf Erblasser, welche Unternehmen oder Gesellschaftsbeteiligungen vererben möchten, werden Gestaltungen relevant, in welchen gesellschaftsrechtliche Regelungen im Auge behalten werden müssen. Nur bei einer Abstimmung von gesellschaftsrechtlichen Regelungen mit dem Erbrecht können ungewollte Rechtswirkungen vermieden werden. Für diesen Bereich bieten sich individuell ausgearbeitete Unternehmensnachfolgeverträge, Unternehmertestamente und Gestaltungen des Familienpools an.

Steuerrechtlich optimierte Gestaltung, Unternehmertestament sowie Erb- und Pflichtteilverzicht

Im Wege der vorweggenommenen Erbfolge werden regelmäßig einzelnen oder mehreren Abkömmlingen im Hinblick auf eine steuerrechtlich optimierte Gestaltung  im Vorfeld größere Schenkungen von Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen gemacht, welche dann auf die Erb- und Pflichtteile angerechnet werden sollen.  Hierbei können auch Erb- und Pflichtteilverzicht relevant werden.


Speziell im Hinblick auf Erblasser, welche Unternehmen oder Gesellschaftsbeteiligungen vererben möchten, werden Gestaltungen relevant, in welchen gesellschaftsrechtliche Regelungen im Auge behalten werden müssen. Nur bei einer Abstimmung von gesellschaftsrechtlichen Regelungen mit dem Erbrecht können ungewollte Rechtswirkungen vermieden werden. Für diesen Bereich bieten sich individuell ausgearbeitete Unternehmensnachfolgeverträge, Unternehmertestamente und Gestaltungen des Familienpools an.

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