Wenn der Erblasser kein notarielles Testament errrichtet hat, Sie aber für Banken, Grundbuchämter oder ähnliche Stellen einen Nachweis Ihrer Erbenstellung benötigen können Sie gerne über uns einen Erbschein beantragen.
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Steuerrechtlich optimierte Gestaltung, Unternehmertestament sowie Erb- und Pflichtteilverzicht
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